Mit der nächsten Rechnung (Ende August) starten wir unseren elektronischen Rechnungsversand.
Sie erhalten dann neben der Rechnung per Post zusätzlich eine Rechnung per E-Mail, sofern Sie bei unserer Befragung dem elektronischen Rechnungsversand zugestimmt haben. Die Rechnung ist der E-Mail im PDF-Format angehangen und lässt sich mit herkömmlichen PDF-Programmen auf Ihrem Computer öffnen und drucken. Hier finden Sie auch einen Link zu einem kostenlosen Tool (Adobe Reader für Windows und Mac).
Ab Oktober entfällt der zusätzliche Versand per Post. Sollten Sie ab Ende August keine Rechnung per E-Mail erhalten, benachrichtigen Sie uns bitte. umgehend.
Sie haben an der Befragung nicht teilgenommen? Kein Problem!
Wenn Sie die Rechnung künftig per E-Mail erhalten wollen, nutzen Sie bitte das Kontakt-Formular eine kurze Nachricht, mit der Angabe an welche E-Mailadresse Sie den Versand wünschen.
Helfen Sie mit Papier einzusparen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr MECO.N – Team
Weitere Informationen zum Thema:
Seit dem 1. Juli 2011 sind in Deutschland gemäß Steuervereinfachungsgesetz 2011, mit dem die EU-Richtlinie Richtlinie 2010/45/EU umgesetzt wurde, elektronische Rechnungen und klassische Papierrechnungen gleichgestellt, um Geschäftsprozesse einfacher und effizienter zu machen. (Quelle: Wikipedia.de)
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