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Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen

Die MECO.N GmbH arbeitet bei Speditionsgeschäften (bzw. speditionsübliche logistische Dienstleistungen) ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp aktuelle Fassung). Die ADSp beschränken in Ziffer c die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.

Aktuelle Fassung: Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, wurden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) aktualisiert. Die ADSp lösen die bisherigen Fassungen der ADSp vom DSLV empfohlenes Bedingungswerk ab.

Hintergrund

Speditionsgeschäfte werden regelmäßig auf der Grundlage dieses praxisbewährten Bedingungswerks abgewickelt. Die Marktakzeptanz der ADSp ist sehr hoch. Über 90 Prozent der bundesdeutschen Speditionen arbeiten auf der Grundlage dieses Klauselwerks, das auf speditionelle Tätigkeiten zugeschnittene Vertragsbedingungen enthält. Unternehmen der verladenden Wirtschaft haben dadurch den Vorteil, auf einheitliche Geschäftsbedingungen zu treffen, auch wenn sie mit verschiedenen Speditionspartnern zusammenarbeiten.
(Quelle: www.dslv.org)

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Ergänzung der Liefer- und Zahlungsbedingungen:

  • Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  • Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
  • Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
  • Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  • Sämtliche Zahlungensind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
  • Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.