Neues Postgesetz

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Zum 01.01.2025 gibt es ein neues Postgesetz. Zum einen muss das korrekte Gewicht übermittelt werden und zum anderen müssen die Pakete gekennzeichnet werden. Es gibt zwei verschiedene Kennzeichnungspflichten. 1. Gewichtsstufe über 10kg. bis 20 kg und 2. Gewichtsstufe über 20kg - 31,5kg. Diese Kennzeichnungen müssen ersichtlich auf die Pakete geklebt werden. Wir haben bei uns jetzt schon eingeführt, dass nun jedes Paket gewogen wird, damit das richtige Gewicht auf den Versandlabels übernommen wird. (Quelle DHL)

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