Neues VerpackungsgesetztVerpackungsregister / VerpackG 2019Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Vertreiber ab dem 01.01.2019 zu Lizensierungs- und Registrierungspflichten, falls die gewählte Verpackung „systembeteiligungspflichtig“ ist. Das trifft für unsere speziellen Flaschentransport PTZ-Verpackungen zu. Als Befüller bzw. Inverkehrbringer der PTZ-Verpackungen (im Auftrag unserer Kunden) unterliegen wir somit den o.g. Verpflichtungen. Wir haben uns deshalb Ende 2018 bei der ZSVR registrieren lassen und sind dem Systempartner „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ beigetreten. Als Inverkehrbringer sind wir verpflichtet für die von uns versendeten PTZ-Pakete Entsorgungsgebühren bei einem Lizenzpartner abzuführen. Sollten Sie bei uns (oder anderen Bezugsquellen) PTZ-Kartonage einkaufen und selbst versenden, unterliegen Sie ebenfalls den oben genannten Verpflichtungen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend die Registrierung beim ZSVR sowie dem Beitritt bei einem Systempartner, sofern nicht bereits geschehen. Weitere Informationen haben wir für Sie in unserem Hilfebereich zusammengestellt. Öko-ZertifizierungAlles bio?Wir haben uns Ende 2018 durch die Biokontrollstelle ÖkoP Zertifizierungs GmbH der Kontrolle laut Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterstellt und dürfen ab sofort das ÖKO-Siegel führen.
Sollten Sie Bio-Weine erzeugen, verarbeiten oder verkaufen bieten wir Ihnen als Logistikpartner nun den Erhalt der Bio-Kette in unserem Umschlagslager.
Bio-Kontrollstelle: DE-ÖKO-037
Kontrollnummer: DE-RP-037-88958-H (Bescheinigung)
Neue MautgebührenZum 01.01.2019 hat der Gesetzgeber die Mautgebühren angepasst.Daraus ergibt sich eine neue Mauttabelle als Basis unserer Abrechnung der Nebengebühren zum eigentlichen Frachtpreis. Weitere Infos finden Sie in unserem Hilfebereich. Anpassung DieselzuschlagAb dem 01.01.2019 beträgt der Dieselzuschlag 6,5% (bisher 5,0%).Wir haben die zwischenzeitlichen Erhöhungen auf 5,5% bzw. 6,0% in den letzten beiden Monaten des Jahres nicht an Sie weiterbelastet. Dies können Sie Ihren Abrechnungen entnehmen. Wir hatten gehofft die Lage würde sich wieder entspannen. Doch mit der erneuten Anhebung zum 01.01.2019 auf 6,5% ist eine Anpassung des Zuschlages leider nicht länger vermeidbar. Der variable Dieselzuschlag (abhängig von der allgemeinen Index der Preisentwicklung) wird auch als Dieselfloater bezeichnet. Die Entwicklung entnehmen Sie bitte dieser Tabelle: | Index | Differenz | Diesel- | Gültig ab: | | | zur Basis | zuschlag | | Dezember 2018 | | | | | November 2018 | 122,9 | 21,9% | 6,5% | 01.01.2019 | Oktober 2018 | 119,5 | 18,6% | 6,0% | 01.12.2018 | September 2018 | 115,9 | 15,0% | 5,5% | 01.11.2018 | August 2018* | 111,9 | 11,0% | 5,0% | 08.10.2018 |
Weitere Infos finden Sie in unserem Hilfebereich. |
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