Weinbotschaft 01.2019: Guten Start Ins Neue Jahr

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Weinbotschaft - 1.2019

Mit unserer Weinbotschaft versorgen wir Sie regelmässig mit wichtigen und nützlichen Informationen zu MECO.N und den angebotenen Leistungen rund um den Weinversand.

In dieser Ausgabe:
Verpackungsgesetzt, Dieselzuschlag, Maut,
Öko-Zertifizierung, Agrartage 

Januar 2019

Neues Verpackungsgesetzt

Verpackungsregister / VerpackG 2019

Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Vertreiber ab dem 01.01.2019 zu Lizensierungs- und Registrierungspflichten, falls die gewählte Verpackung „systembeteiligungspflichtig“ ist. Das trifft für unsere speziellen Flaschentransport PTZ-Verpackungen zu.

Als Befüller bzw. Inverkehrbringer der PTZ-Verpackungen (im Auftrag unserer Kunden) unterliegen wir somit den o.g. Verpflichtungen. Wir haben uns deshalb Ende 2018 bei der ZSVR registrieren lassen und sind dem Systempartner „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ beigetreten. Als Inverkehrbringer sind wir verpflichtet für die von uns versendeten PTZ-Pakete Entsorgungsgebühren bei einem Lizenzpartner abzuführen.

Sollten Sie bei uns (oder anderen Bezugsquellen) PTZ-Kartonage einkaufen und selbst versenden, unterliegen Sie ebenfalls den oben genannten Verpflichtungen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend die Registrierung beim ZSVR sowie dem Beitritt bei einem Systempartner, sofern nicht bereits geschehen.

Weitere Informationen haben wir für Sie in unserem Hilfebereich zusammengestellt.

Öko-Zertifizierung

Alles bio?

Wir haben uns Ende 2018 durch die Biokontrollstelle ÖkoP Zertifizierungs GmbH der Kontrolle laut Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterstellt und dürfen ab sofort das ÖKO-Siegel führen.
Sollten Sie Bio-Weine erzeugen, verarbeiten oder verkaufen bieten wir Ihnen als Logistikpartner nun den Erhalt der Bio-Kette in unserem Umschlagslager.


Bio-Kontrollstelle: DE-ÖKO-037
Kontrollnummer: DE-RP-037-88958-H (Bescheinigung)

Neue Mautgebühren

Zum 01.01.2019 hat der Gesetzgeber die Mautgebühren angepasst.

Daraus ergibt sich eine neue Mauttabelle als Basis unserer Abrechnung der Nebengebühren zum eigentlichen Frachtpreis.

Weitere Infos finden Sie in unserem Hilfebereich.

Anpassung Dieselzuschlag

Ab dem 01.01.2019 beträgt der Dieselzuschlag 6,5% (bisher 5,0%).

Wir haben die zwischenzeitlichen Erhöhungen auf 5,5% bzw. 6,0% in den letzten beiden Monaten des Jahres nicht an Sie weiterbelastet. Dies können Sie Ihren Abrechnungen entnehmen. Wir hatten gehofft die Lage würde sich wieder entspannen. Doch mit der erneuten Anhebung zum 01.01.2019 auf 6,5% ist eine Anpassung des Zuschlages leider nicht länger vermeidbar.

Der variable Dieselzuschlag (abhängig von der allgemeinen Index der Preisentwicklung) wird auch als Dieselfloater bezeichnet. Die Entwicklung entnehmen Sie bitte dieser Tabelle:

Index    Differenz   Diesel-Gültig ab:
zur Basiszuschlag
Dezember 2018
November 2018122,921,9%6,5%01.01.2019
Oktober 2018119,518,6%6,0%01.12.2018
September 2018115,915,0%5,5%01.11.2018
August 2018*111,911,0%5,0%08.10.2018

Weitere Infos finden Sie in unserem Hilfebereich.

Bei Fragen und für Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Unser Kundenservice ist Montag bis Freitag von 08-16 Uhr für Sie da.

Wir wünschen einen guten Start ins neue Jahr und weiterhin eine gute Zusammenarbeit!

Ihre MECO.N

 

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